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Gottfried Michael Fischer



Räumung einer Gemeindewohnung

Räumung einer Gemeindewohnung

Wichtige Informationen und Tipps zum Thema 
Räumung und Rückgabe einer Gemeindewohnung

Wenn Sie von uns eine Gemeindewohnung räumen lassen, ist es für uns als Fachbetrieb für Wohnungsauflösungen selbstverständlich, die Wohnung nach den Auflagen

von Wiener Wohnen zu räumen, sodass Sie die Wohnung anstandslos zurückgeben können.

Allerdings gibt es auch von Mieterseite (bzw. im Fall einer Verlassenschaft, von dessen Erben) einige grundlegende Dinge die zu berücksichtigen sind, um eine reibungslose Rückgabe der Wohnung an die Verwaltung, zu gewährleisten.

So darf zum Beispiel das zur Wohnung gehörende Inventar keine Abweichungen vom Normzustand in Form von übermäßiger Abnutzung, Beschädigungen oder fehlenden Teilen aufweisen.


Wir kennen sämtliche Vorschriften von Wiener Wohnen, und sind auch sehr gut mit dem Mietrecht vertraut, daher kennen wir auch die Rechtsprechung des Mietrechtsgesetzes (MRG) zu „normaler Abnutzung“ oder „übermäßiger Abnutzung“ und werden Sie diesbezüglich bei der Besichtigung der zu räumenden Wohnung eingehend beraten.


Bei der Besichtigung können wir Ihnen vor Ort eine etwaige übermäßige Abnutzung oder etwaige Mängel bzw. Beschädigungen oder fehlende Teile aufzeigen und Ihnen auch weitere Tipps für die Mängelbehebung geben.

Vieles ist nämlich auch von der Mietdauer abhängig, somit wie lange die verstorbene Person die Wohnung bewohnt hat, denn nach 30 Jahren dürfen Badezimmer und Böden stärkere Gebrauchsspuren aufweisen, als wenn die Wohnung bloß nur 5 Jahre bewohnt wurde.



CHECKLISTE:


  • Mietverhältnis rechtzeitig kündigen.

        Die gesetzliche Kündigungsfrist ist ein Monat, somit wenn Sie die Wohnung

        am 30. Juni zurückgeben möchten, müssen Sie die Wohnung rechtzeitig

        bis zum 31. Mai kündigen.

        Die Termine für Kündigung und Wohnungsrückgabe bitte rechtzeitig mit dem Termin            der Wohnungsräumung abstimmen.


  • Klären Sie auch rechtzeitig ob ein Recht auf eine Ablöse besteht.


  • Energie und Telefon kündigen.


  • Für die Besichtigung bitte den Kellerschlüssel bereithalten.



WICHTIGES:


Kündigung:

Sie können die Wohnung persönlich bei Wiener Wohnen oder per Post mit einem eingeschriebenen Brief, oder auch per Mail kündigen.

Wenn Sie die Wohnung mittels Mail kündigen, erhalten Sie von Wiener Wohnen prompt eine Kündigungsbestätigung. Sollten Sie zeitnah keine solche Bestätigung erhalten, fordern Sie diese bitte nachdrücklich an.


Investitionsablöse:

Eine Investitionsablöse müssen Sie nach Kündigung der Wohnung sofort oder innerhalb von 14 Tagen anmelden!

Dabei sind immer alle Rechnungen vorzulegen.


Mängelbehebung:

Bedenken Sie bitte auch, dass Schäden oder Mängel am Inventar behoben werden müssen und fehlende Teile ergänzt werden müssen.


Wohnungsrückgabe:

Weiterführende Informationen zum Thema Wohnungsrückgabe, finden Sie auf der Webseite von Wiener Wohnen unter „Dokumente und Downloads“ bei „Unsere Folder“.



WAS WIR FÜR SIE IM ZUGE DER WOHNUNGSRÄUMUNG TUN KÖNNEN:


  • Wenn Sie den Kellerschlüssel nicht finden können, geben Sie uns dies bitte telefonisch bei der Terminvereinbarung bekannt.

        So können wir gleich alles Notwendige mitbringen, um das Kellerabteil zu öffnen und          auch gleich wieder mit einem neuen Vorhangschloss versperren.


  • Bei Unklarheiten welches Inventar für die Rückgabe vorhanden sein muss,

        gehen wir gerne gemeinsam mit Ihnen den Mietvertrag durch,

        oder führen für Sie ein klärendes Gespräch mit Wiener Wohnen.

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