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Gottfried Michael Fischer



Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen

 Allgemeine Informationen  -  Ratgeber  -  Expertentipps

Hier haben wir für Sie einige Informationen und Tipps zu den Themen Wohnungsräumung und Wohnungsrückgabe, vorwiegend im Zusammenhang einer Verlassenschaft, zusammengestellt.

Briefkasten

Wenn nach einem Todesfall in der Zeit Verlassenschaftsverfahrens die Wohnung unbewohnt ist, füllt sich (falls nicht dementsprechend mit Hinweis beschriftet) der Briefkasten schnell mit Werbeblättern, so dass dieser oft nach einigen Tagen überfüllt ist und dann kein Platz für wichtige Postzusendungen ist.


Daher unser Tipp:

Wenn Sie als Erbe oder Vertretung nicht regelmäßig den Postkasten leeren können, kennzeichnen Sie ihn

mit „Bitte keine Werbung“.


Hinweis:

Wenn Sie von uns eine Wohnung räumen lassen, leeren wir in dieser Zeit auf Wunsch gerne regelmäßig den Briefkasten

und informieren Sie auch telefonisch laufend über wichtige Posteingänge.

Außerdem gehört es zu unserem Kundenservice, dass wir den Briefkasten mit einem Aufkleber „Bitte keine Werbung“ versehen. Dieser Aufkleber ist ablösbar und kann später jederzeit wieder entfernt werden.


Dokumente

Wir haben die Erfahrung gemacht, dass Hinterbliebene nach einer Verlassenschaft oft nach Dokumenten und

wichtigen Papieren wie Mietvertrag, Rechnungen für Wohnungsinvestitionen oder gar nach dem Testament der verstorbenen Person suchen müssen.


Unser Rat:

Fassen Sie schon zu Lebzeiten alle wichtigen Papiere und Dokumente in einem Ordner oder einer Mappe zusammen, beschriften Sie diese dementsprechend und lagern diese auch leicht auffindbar.


Gerüche in der Wohnung

Gerüche „stehen“ in der Luft und haften auch an organischen Materialien wie Holz (Möbel, Böden) und Stoffen wie Matratzen, Bettwäsche, Vorhängen, Bekleidung und sonstiger Wäsche.

Im Normalfall sind aber die Gerüche nach der Räumung der Wohnung und nach intensiven Lüften verschwunden.


Kellerabteil

Dem Kellerabteil möchten wir ein eigenes Kapitel widmen, weil es oft ein „Sorgenkind“ und manchmal sogar ein richtiges Konfliktthema ist.

Wenn Kundinnen und Kunden nach einem Todesfall eine Wohnung räumen lassen müssen, und wir die Wohnung besichtigen und dabei an das Kellerabteil erinnern, haben wir sinngemäß schon oft gehört:

„Das Kellerabteil sollte leer sein, es wurde auch die letzten 20 Jahre nicht aufgesucht.“

Dann besichtigt man aber zur Sicherheit das vermeintliche leere Kellerabteil - und...

Es ist mitunter befüllt mit Sperrmüll! Vermutlich wurde irgendwann in den besagten „letzten 20 Jahren“ in das Kellerabteil eingebrochen (was in Wien leider häufig vorkommt...), und dann stand es über Jahre offen.

In den Jahren haben dann allerdings „findige“ Nachbarn dieses Kellerabteil dazu benutzt, um sich ihres Gerümpels zu entledigen.

Wenn aber die Mieterin oder der Mieter, ein zur Wohnung zugeordnetes Kellerabteil besitzen, dann sind Mieterin und

Mieter auch bei der Rückgabe der Wohnung für den geräumten und leeren Zustand des Kellerabteils verantwortlich.


Bei Verlassenschaften ist auch manchmal der Schlüssel für das Kellerabteil nicht mehr auffindbar, das aber kein großes Problem darstellt. Wenn sich das Kellerabteil eindeutig(!) zur Wohnung zuordnen lässt und es mit einem Bügelschloss versperrt ist, können wir dieses öffnen, und gleich nach der Besichtigung sofort wieder mit einem neuen Bügelschloss versperren.


        Tipps:

  • Das Kellerabteil niemals unversperrt lassen und in regelmäßigen Abständen kontrollieren, ob die Kellertüre und das Schloss unbeschädigt sind. Ein aufgebrochenes Kellerabteil ist strafrechtlich ein Einbruch und sollte daher auch immer polizeilich angezeigt werden.
  • Den Inhalt des Kellerabteils schon zu Lebzeiten regelmäßig aussortieren und entrümpeln.
  • Kellerschlüssel entweder dem Wohnungsschlüsselbund anhängen oder gut beschriftet und leicht auffindbar, zum Beispiel an der Vorzimmerwand hängend, aufbewahren.


Maus im Haus

Mäuse kommen manchmal auch in den sogenannten „besten Haushalten“ vor und sind auch ganz bestimmt kein Zeichen für etwa einen unhygienischen Haushalt.

Ältere Einfamilienhäuser weisen oft sogenannte Altersschäden auf, und das können zum Beispiel eine verzogene Eingangstüre sein oder Spalten im Mauerwerk, durch diese die Mäuse so meist erst einmal nur in den Keller gelangen, 

von wo sie sich dann weiter im ganzen Haus ausbreiten können.

Aber auch im Großraum Wien, speziell in ebenerdigen Gartenwohnungen, dringen Mäuse manchmal ein, dazu reicht

oft schon einer kleiner Spalt zwischen Eingangstüre und Fußboden.


Mäuse nisten sich besonders gerne dann ein, wenn ein Haus oder eine Wohnung unbewohnt ist und sie sich somit ungestört fühlen, das ist bei einer Verlassenschaft zum Beispiel der Fall, wenn die verstorbene Person zuvor längere Zeit in einem Krankenhaus verbracht hat.


Mäuse kommen auch nicht „in böser Absicht“ ins Haus, sondern sie suchen speziell in der kalten Jahreszeit einen schützenden Unterschlupf und Nahrung.

Und Mäuse wohnen auch nicht so romantisch wie im Zeichentrickfilm „Tom und Jerry“ in einer eigenen Mäusewohnung in der Wand, sondern sie bauen sich bevorzugt an versteckten dunklen Plätzen ein Nest aus Papierteilen, Kartonstücken, Stofffasern, und sonst noch was sie so alles im Haus vorfinden.


Erfahrungsgemäß braucht man Mäuse im Zuge einer Wohnungsräumung oder Hausräumung keineswegs „bekämpfen“, denn wenn sie bemerken, dass in ihrem Umfeld die Ruhe gestört wird, ergreifen sie rasch die Flucht ins Freie.

Somit, wenn Sie nach einer Verlassenschaft die Wohnung oder das Haus von uns räumen lassen, sind danach auch ganz bestimmt die Mäuse wieder weg. Versprochen!


In den meisten Fällen können wir Ihnen dann auch die Stelle(n) aufzeigen, durch die die Mäuse in das Haus oder die Wohnung gelangt sind.


Für Vermieter:

Wenn Sie Eigentümer und Vermieter der Immobilie sind, können wir Ihnen bei kleinen Altersschäden an der Wohnung oder dem Haus, Tipps geben, wie Sie mit geringen Aufwand und wenigen Handgriffen die geräumte Wohnung bzw.

das geräumte Haus „mäusesicher“ machen,  sowie bei größeren Altersschäden, welche professionellen Maßnahmen

Sie ergreifen müssen.


Copyright:

FISCHER VERLASSENSCHAFTEN, 1060 Wien

Autor:             

Gottfried Michael Fischer

Letzte Aktualisierung:

14. Juni 2023



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