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Gottfried Michael Fischer



Beratung

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Unsere hohe Beratungsqualität


Für die meisten Menschen ist es das erste Mal in ihrem Leben, dass sie nach einem Todesfall im Zuge der Verlassenschaft eine Wohnung räumen lassen müssen.


Zu diesem Thema stellen sich daher viele offene Fragen, die eine fachkundige Beratung erforderlich machen.


Dazu kommen wir gerne unverbindlich in ganz Wien zu Ihnen, um die zu räumende Wohnung zu besichtigen.


Wir nehmen uns gerne viel Zeit für Sie, um Sie umfassend und gewissenhaft beraten zu können!


In einem persönlichen Beratungsgespräch erklären wir Ihnen sämtliche Schritte über die Auflösung der Verlassenschaft, der Möglichkeit der Verwertung von noch brauchbaren Gegenständen, wie auch den genauen

Ablauf der Wohnungsräumung.

Bei der Besichtigung der Wohnung zeigen wir Ihnen auch jeweils alle Dinge auf, die man räumen lassen muss, um die Wohnung im ordnungsgemäßen Zustand an die Hausverwaltung zurückstellen zu können, denn bei einer Gemeindewohnung sind für die ordnungsgemäße Rückgabe mitunter andere Faktoren relevant, als bei einer

Privat-Mietwohnung oder einer Eigentumswohnung.


Für die Wohnungsrückstellung ist es immer wichtig alles zu räumen und zu demontieren was notwendig ist,

aber auch nur das, was wirklich nötig ist.


WICHTIGE INFORMATION:

Wenn in der Wohnung von der Mieterin oder dem Mieter nachträgliche Umbauten vorgenommen wurden, wie zum Beispiel, wenn eine Zwischenwand aus Holz aufgestellt wurde, um einen großen Raum in zwei kleinere Räume zu unterteilen, dann ist es wichtig bereits vor der Wohnungsräumung mit der Hausverwaltung abzuklären, ob so ein Umbau verbleiben darf, oder wieder rückgebaut werden muss.

Gerne aber übernehmen wir für Sie dieses Gespräch mit der Hausverwaltung!

Im üblichen Fall kommt es dann gemeinsam mit der Hausverwaltung zu einer sogenannten „Wohnungsbegehung“.

Belässt man nämlich „auf gut Glück“ solche Umbauten, und sieht die Hausinhabung daran keinen vorteilhaften Nutzen für die Wiedervermietung, könnte die Hausverwaltung eine Rücknahme der Wohnung verweigern und nachträglich auf einen ordnungsgemäßen Rückbau bestehen.

Ein nachträglicher Rückbau wäre wiederum, neben dem Ärger, mit Zeit und weiteren erheblichen Kosten verbunden, denn Sie müssen dann neben den Kosten für den Rückbau und den Entsorgungskosten für die demontierten Teile, zusätzlich weiter die Miete für die Wohnung bezahlen.

Das wollen wir schon im Vorfeld ausschließen und daher nehmen wir uns gerne Zeit für eine Besichtigung und ein persönliches Beratungsgespräch!

Viele weitere Informationen zu den Themen Wohnungsräumung und Wohnungsrückgabe

finden Sie vorab auf unserer Webseite unter folgenden Links:


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